Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform im Sinne des UNESCO-Übereinkommens praktizieren, können sich in ihrem Bundesland alle zwei Jahre um die Aufnahme ins Bundesweite Verzeichnis bewerben. Die 16 Länder treffen aus den ihnen vorliegenden Dossiers eine Vorauswahl und melden bis zu vier Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission prüft und bewertet diese Dossiers nach fachlichen Kriterien. Seine Auswahlempfehlungen leitet es zur abschließenden staatlichen Bestätigung an die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weiter.