„2003 hat die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Heute ist dieser Begriff, kurz IKE, in aller Munde. Mehr als 170 Staaten sind der Konvention inzwischen beigetreten, darunter im Jahre 2013 auch die Bundesrepublik Deutschland. Seit dieser Zeit beschäftigen sich Vereine, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und Museen mit dem Thema. Überall dort, wo Menschen über mehrere Generationen leben und ihr Wissen und Können weitergeben, ist auch Immaterielles Kulturgut zu finden. Oft ist es uns nur nicht bewusst.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Tätigkeiten aus diesen fünf verschiedenen Bereichen: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen / darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz) / gesellschaftliche Bräuche, Feste und Rituale / traditionelle Handwerkstechniken / Wissen und Bräuche im Umgang mit der Natur und dem Universum. Im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit (Stand 2023) 128 Kulturformen und 16 Programme im Register Guter Praxisbeispiele. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.

Kulturelle Ausdrucksformen wie Sprache, Tanz, Brauchtum, Kochrezepte, alte Handwerkstechniken, naturheilkundliches Wissen und vieles mehr drohen in Vergessenheit zu geraten, wenn sie nicht mehr ausgeübt werden. Kostbares Wissen darüber muss für kommende Generationen erhalten bleiben.“

Antje Hückstädt und Dorina Kasten