Die Deutsche UNESCO-Kommission umschreibt das IKE folgendermaßen:
„Wissen. Können. Weitergeben.“: Immaterielles Kulturerbe sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie kreativ weiter. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen nach dem 2003 verabschiedeten und von 181 Staaten unterzeichneten UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes:
‒ mündliche überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen,
‒ darstellende Künste,
‒ gesellschaftliche Bräuche, Rituale, Feste (auch Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation),
‒ Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
‒ und traditionelle Handwerkstechniken.
Immaterielles Kulturerbe im Sinne des UNESCO-Übereinkommens ist zugleich traditionell, zeitgenössisch und zukunftsgerichtet. Menschen spielen hierbei die Schlüsselrolle. Die oft nur mündlich tradierten Praktiken wirken identitätsstiftend und gemeinschaftsfördernd. Gerade im Zuge der Globalisierung gewinnen regionale Traditionen und lokales Wissen wieder an Bedeutung.
Es geht um die praktizierte Ausdrucksform und ihre Bedeutung für die jeweiligen Gemeinschaften und Gruppen. Für das Immaterielle Kulturerbe entscheidend sind Wissen und Können – die Produkte der kulturellen Ausdrucksform (wie etwa Aufführungen, Erzählungen, Handwerksprodukte etc.) oder Objekte/Artefakte sind von nachrangiger Bedeutung.
Erhaltung Immateriellen Kulturerbes meint die Sicherung der Lebendigkeit und Lebensfähigkeit der kulturellen Ausdrucksformen. Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch und wird kontinuierlich an veränderte Umstände angepasst. Es geht also nicht um Konservierung oder Schutz eines bestimmten Zustands, sondern um Entwicklungsfähigkeit. Immaterielles Kulturerbe ist immer auch durch Improvisation, Weiterentwicklung und Veränderung gekennzeichnet. Die Weitergabe Immateriellen Kulturerbes ist jeweils ein Akt informellen Lernens.https://www.unesco.de/sites/default/files/2023-03/IKE_FAQs.pdf
Die UNESCO unterscheidet drei Listen des Immateriellen Kulturerbes auf internationaler Ebene:
Die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit zeigt beispielhaft die weltweite Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes. Die Liste soll zur größeren Sichtbarkeit und wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung von Immateriellem Kulturerbe weltweit beitragen.
Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes soll deutlich machen, dass einige Kulturformen durch globale wie auch lokale Entwicklungen bedroht sind und effektiver Erhaltungsmaßnahmen bedürfen. Zur Unterstützung geeigneter Maßnahmen hat die UNESCO einen internationalen Fonds eingerichtet.
Die ins UNESCO-Register Guter Praxisbeispiele aufgenommenen Modellprojekte zeigen, wie Immaterielles Kulturerbe effektiv und mit innovativen Methoden erhalten, an kommende Generationen weitergeben und lebendig weiterentwickeln werden kann.
Beitrag Deutschlands zu den UNESCO-Listen
Deutschland verzeichnet derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes:
- Hebammenwesen (zusammen mit sieben weiteren Staaten)
- Manuelle Glasfertigung (zusammen mit fünf weiteren Staaten)
- Traditionelle Bewässerung (zusammen mit sechs weiteren Staaten)
- Bauhüttenwesen (zusammen mit vier weiteren Staaten)
- Genossenschaftsidee & -praxis
- Orgelbau und Orgelmusik
- Falknerei (zusammen mit 23 weiteren Staaten)
- Blaudruck (zusammen mit vier weiteren Staaten)
- Moderner Tanz
- Flößerei (zusammen mit fünf weiteren Staaten)
(https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe- weltweit)
Ein Informationfilm der Deutschen UNESCO-Kommission gibt weitere Auskunft:
Immaterielles Kulturerbe in Mecklenburg-Vorpommern im Sinne der UNESCO-Kommission
„2003 hat die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Heute ist dieser Begriff, kurz IKE, in aller Munde. Mehr als 170 Staaten sind der Konvention inzwischen beigetreten, darunter im Jahre 2013 auch die Bundesrepublik Deutschland. Seit dieser Zeit beschäftigen sich Vereine, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und Museen mit dem Thema. Überall dort, wo Menschen über mehrere Generationen leben und ihr Wissen und Können weitergeben, ist auch Immaterielles Kulturgut zu finden. Oft ist es uns nur nicht bewusst.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Tätigkeiten aus diesen fünf verschiedenen Bereichen: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen / darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz) / gesellschaftliche Bräuche, Feste und Rituale / traditionelle Handwerkstechniken / Wissen und Bräuche im Umgang mit der Natur und dem Universum. Im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit (Stand 2023) 128 Kulturformen und 16 Programme im Register Guter Praxisbeispiele. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.
Kulturelle Ausdrucksformen wie Sprache, Tanz, Brauchtum, Kochrezepte, alte Handwerkstechniken, naturheilkundliches Wissen und vieles mehr drohen in Vergessenheit zu geraten, wenn sie nicht mehr ausgeübt werden. Kostbares Wissen darüber muss für kommende Generationen erhalten bleiben.“
Antje Hückstädt und Dorina Kasten
Landesliste für das IKE in Mecklenburg-Vorpommern
Im März 2025 wurde im Landtag der Antrag für eine offizielle Landesliste des Immateriellen Kulturerbes in Mecklenburg-Vorpommern bewilligt. Diese soll die Sichtbarkeit des IKE in MV erhöhen und die Vernetzung der verschiedenen Akteure im Bereich der gelebten Traditionen verbessern.
